• Ausbildung Staplerfahrer

  • Ausbildung Arbeitsbühnen

  • Ausbildung PSA gegen Absturz

  • Ausbildung Kettensägen

Sicherheit Hoch 2

Das Bedienen von Stapler, Arbeitsbühnen, das Arbeiten mit persönlicher Schutzausrüstung und das Arbeiten mit Kettensägen gilt in der Schweiz als Arbeit mit besonderen Gefahren. Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung darf der Arbeitgeber solche Arbeiten nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.

  • Ausbildung Stapler

    Das Bedienen von Flurförderzeugen (Stapler) gilt in der Schweiz als Arbeit mit besonderen Gefahren. Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung darf der Arbeitgeber solche Arbeiten nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.

  • Ausbildung Arbeitsbühnen

    Das Bedienen von Hubarbeitsbühnen gilt in der Schweiz als Arbeit mit besonderen Gefahren. Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung darf der Arbeitgeber solche Arbeiten nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.

  • Ausbildung PSA Absturz

    Das Arbeiten mit PSA gegen Absturz gilt in der Schweiz als Arbeit mit besonderen Gefahren. Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung darf der Arbeitgeber solche Arbeiten nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.

  • Ausbildung Kettensägen

    Der Kurs Kettensäge Handhabung ist ein idealer Kurs für Personen, welche mit Kettensägen, Trenn-, Stech und Längsschnitte an Brettern und Kanthölzern ausführen. Das Arbeiten mit der Kettensäge gilt als gefährliche Tätigkeit im Sinne VUV Art. 8 Abs. 1 und bedarf einer theoretischen und praktischen Ausbildung.

Kontakt

Rufen Sie uns unter 031 750 22 44 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail auf info(at)2training.ch.

Wir sind telefonisch erreichbar von Montag – Freitag, von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr.